Antennen-, Sprechanlagen, Netzwerk & ITStrukturen Gebäudesystemtechnik-EIB/KNX Fachgeschäft für Beleuchtung
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Info: Rauchmelder

Rauchmelder

Rauchmelderpflicht

Berlin

Einbaupflicht:

  • für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017

  • für bestehende Wohnungen ab 01.01.2017 (Übergangsfrist bis 31.12.2020)

     

  • Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:

Aufenthaltsräumen, ausgenommen Küchen

Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

 

Verantwortlich:

  • für den Einbau: Eigentümer

  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte 

 

Brandenburg

Einbaupflicht:

  • für Neu- und Umbauten ab 01.07.2016

  • für bestehende Wohnungen ab 01.07.2016 (Übergangsfrist bis 31.12.2020)

     

  • Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:

Aufenthaltsräumen, ausgenommen Küchen

Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

 

Verantwortlich:

  • für den Einbau: Eigentümer

  • für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer

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