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Funk-Branderkennungsanlage für Sonderbauten

Vernetzte Rauchwarnmelder reichen nicht aus

Kindertagesstätten, Senioren- oder Behindertenheime, Flüchtlingsunterkünfte und Beherbergunsstätten mit weniger als 60 Betten – in all diesen Gebäuden halten sich Menschen auf, die besonders schutzbedrüftig sind. Um das Risiko im Brandfall möglichst gering zu halten, wurden bislang vernetzte Rauchwarnmelder eingesetzt. Doch konventionelle Rauchwarnmelder besitzen keinen "bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis" für die Vernetzung. Rein rechtlich sind sie damit gar nicht zugelassen und können Bauherren bzw. Gebäudebetreibern bei der Haftung enorme Schwierigkeiten bereiten.

 

Die Richtlinie HAA-B

Im Sommer 2015 hat der Bundesverband Sicherheitstechnik eine neue Richtlinie ins Leben gerufen – die Richtlinie "Hausalarmanlagen Typ B". Sie ermöglicht Bauherren und Betreibern, einen rechtskonformen Ersatz für "vernetzte Rauchwarnmelder" zu installieren und gleichzeitig deren bauproduktrechtlichen Risiken auszuschließen. Die Richtlinie soll zur verbindlichen VDE-Norm werden und kann danach Eingang in die Landesbauordnung finden.

 

In jeder Hinsicht sicher

Die neue Funk-Branderkennungsanlage ist das erste System am deutschen Markt, das die Anforderungen der Richtlinie HAA-B in vollem Umfang erfüllt – sie ist ein zertifiziertes Bauprodukt nach DIN EN 54 und damit in jeder Hinsicht sicher. Denn in den Gebäuden, in denen sie zum Einsatz kommt, bietet sie nicht nur zuverlässigen Schutz für alle Bewohner und Nutzer. Sie bietet auch maximale Rechtssicherheit für Bauherren und Betreiber.

Zweckbauten müssen laut Gesetz mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet sein. 

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